Externenprüfung
Das Hauptschulabschluss Nachholen kann mit dem Ablegen einer sogenannten Externenprüfung verbunden sein. Andere Bezeichnungen hierfür sind Schulfremdenprüfung oder Nichtschülerprüfung. Sie werden in jedem Bundesland angeboten.
Nichtschülerprüfung – Schulabschluss nachholen
Vor allem im Bereich der Erwachsenenbildung ist die Externenprüfung ein wichtiger Bestandteil zur Erlangung eines bestimmten Schulabschlusses. Die Prüfung zielt darauf ab, dass all diejenigen einen Schulabschluss nachträglich erhalten können, die dies während der allgemeinen Schulpflicht nicht geschafft haben. Die Inhalte der Externenprüfung zum Hauptschulabschluss Erwerb entsprechen denjenigen, die für den erfolgreichen Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule vorgesehen sind. Die Bewertung erfolgt nach dem klassischen Notensystem (1-6).
Fernschulen, die auf die Externenprüfung vorbereiten
Eine Fernschule bereitet mit Hilfe eines entsprechenden Kurses auf die staatliche Hauptschulabschlussprüfung vor. Auf den Webseiten der Anbieter können Sie den jeweiligen Studienführer kostenlos und unverbindlich anfordern:
- Institut für Lernsysteme (ILS)
- Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD)
- Fernakademie für Erwachsenenbildung (FEB)
Formalitäten, Angebot der Externenprüfung
Während die Vorbereitung auf den Abschluss an Fern-, Volks-, Privat-, und Abendhauptschulen bzw. im Selbststudium erfolgen kann, muss die Abschlussprüfung durch eine externe, staatliche Stelle vollzogen werden. Die Weiterbildungsinstitute dürfen lediglich auf die Prüfung vorbereiten, diese aber in der Regel nicht selbst durchführen. Die Externenprüfung für den Hauptschulabschluss Erwerb findet in der Regel ein- bis zweimal im Jahr statt und gliedert sich in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil. Dabei werden neben dem einfachen Hauptschulabschluss, eigentlich auch immer der qualifizierende und erweiterte Hauptschulabschluss zur Prüfung angeboten.
Prüfungsabnahme Hauptschulabschluss
Die staatlichen Schulämter oder das Oberschulamt sind für die Externenprüfung verantwortlich. Dort erhält man auch umfangreiche Informationen über die Prüfungsinhalte und die Voraussetzungen, die der Abschlusswillige erfüllen muss. Die Regeln sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die genauen Zulassungsbestimmungen sind in das jeweilige Schulgesetz integriert. Generell ist es aber so, dass nur derjenige zur Externenprüfung zugelassen wird, der nicht über den angestrebten Schulabschluss verfügt oder diesen nicht in der regulären Schulzeit erworben hat. Damit möchte man verhindern, dass ein Schulabschluss ein zweites oder drittes Mal einfach verbessert wird. Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland ein Mindestalter, welches der Abschlusswillige definitiv erreicht haben muss. In den meisten Ländern ist das Mindestalter für das Hauptschulabschluss Nachholen auf 16 Jahre angesetzt. Die Externenprüfung wird im Regelfall von den Schülern in dem Bundesland abgelegt, in dem sie auch wohnen. Fernschulen bieten ihren Lernenden aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde jedoch meist die Möglichkeit, vor Ort und in den eigenen Räumlichkeiten, die Externenprüfung durch eine staatliche Kommission abnehmen zu lassen.