Gymnasium

Das Gymnasium ist eine weiterführende Schule des sekundären Bildungsbereichs (SEK II). Der Besuch des Gymnasiums hat eigentlich zum Ziel, die Hochschulreife zu erlangen. Doch schon während der Schulzeit kann man in den meisten Bundesländern weitere Schulabschlüsse erwerben. Dazu gehört neben dem mittleren Schulabschluss und in einigen Ländern der theoretischen Teil der Fachhochschulreife auch der Hauptschulabschluss. Bei einem möglichen späteren Nichtbestehen des Abiturs hat man dann zumindest schon einmal einen Schulabschluss erworben und geht nicht mit leeren Händen ab.

Hauptschulabschluss am Gymnasium: Regelungen

Die Regelung zum Erwerb dieser Schulabschlüsse im Bildungsgang des Gymnasiums ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in den jeweiligen Verordnungen und Gesetzen zum Erwerb eines Schulabschlusses an allgemeinbildenden Schulen festgelegt. Durch die mind. zehnjährige Vollzeitschulpflicht in Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen können Schüler frühestens nach der zehnten Klasse die SEK I – Schule verlassen (sofern sie nicht wiederholt haben) und erhalten erst dann auch ihr Abschlusszeugnis.

Qualifizierender / Erweiterter Hauptschulabschluss

In einigen Bundesländern gibt es zudem die Möglichkeit einen qualifizierenden bzw. qualifizierten oder erweiterten Hauptschulabschluss zu erwerben. In Bayern z.B. kann ein Gymnasiast nach Klasse 9 durch eine Externenprüfung seinen qualifizierenden Hauptschulabschluss machen. Die Prüfung ist freiwillig. In insgesamt sechs Fächern werden die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler getestet.