Privatschule

In Deutschland gibt es neben den öffentlichen auch immer mehr private Schulen. Man nennt sie auch Schulen in Freier Trägerschaft. Zu den bekanntesten Trägern zählen Vereine, Kirchen oder Privatpersonen. Bei den staatlichen Schulen ist hingegen, wie es der Name bereits sagt, der Staat der Träger. Man findet Privatschulen sowohl im Bereich der allgemeinbildenden Schulen, als auch im Bereich der Erwachsenen- bzw. Berufsbildung.

Ersatzschulen vs. Ergänzungsschulen

An der Ersatzschule den Hauptschulabschluss nachholen

Innerhalb der Privatschulen gibt es verschiedene Klassifizierungen, die sich vor allem in der Vergabe von Schulabschlüssen unterscheiden. Privatschulen, die staatlich anerkannte Schulabschlüsse vergeben dürfen bzw. dort die Schulpflicht erfüllt wird, nennt man auch Ersatzschulen. Das bedeutet, dass an einer solchen Privatschule im regulären Schulbetrieb bspw. auch der Hauptschulabschluss nachgeholt werden kann. Die Annerkennung als Ersatzschule erfolgt über die, beim jeweiligen Bundesland zuständige, staatliche Institution. Privatschulen kosten im Gegensatz zu den staatlichen Schulen Geld. Ersatzschulen sind dazu verpflichtet, die gleichen Unterrichtsinhalte wie die staatlichen Schulen zu vermitteln. Diese Regelung betrifft sowohl allgemeinbildende, berufliche aber auch Schulen der Erwachsenenbildung.

An der Ergänzungsschule die Berufsschulreife nachmachen

Des weiteren gibt es Ergänzungsschulen, die staatlich nicht genehmigt werden müssen. Hier erfüllen die Schüler in den meisten Bundesländern nicht die Schulpflicht. Sie ergänzen lediglich das bestehende Bildungsangebot. Bis auf Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern gibt es in jedem anderen Bundesland aber die Möglichkeit, dass der Staat die Ergänzungsschule anerkennt und somit auch hier Schulabschlüsse möglich sind. Trotzdem kann eine Ergänzungsschule auf die Externenprüfung vorbereiten. So kann man bspw. den Hauptschulabschluss als Nichtschüler nachholen, sofern man die Schulpflicht erfüllt hat (siehe oben). Im Gegensatz zu den Ersatzschulen erhalten Ergänzungsschulen in den meisten Bundesländern keine staatlichen Zuschüsse.

Beispiele für Privatschulen

Ergänzungsschule Hermanneum in Hamburg

Eine Ergänzungsschule zum Nachholen des Hauptschulabschlusses ist z.B. das Hermanneum in Hamburg. Dabei nimmt die Schule nach eigenen Angaben Schüler auf, die mindestens 15 Jahre alt sind und eine Pflichtschulzeit von 9 Jahren bereits hinter sich haben. Neben dem Hauptschulabschluss ist es dort auch möglich, seinen Realschulabschluss bzw. das Abitur zu machen. Der Unterricht findet je nach Klassenstufen in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Mathematik, Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde, Latein und Chemie statt. Die Schule legt einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die schulpsychologische Begleitung ihrer Schüler.

Ergänzungsschule Internat Krüger in Lotte

Ebenso eine Ergänzungsschule ist das Internat Krüger in Lotte (NRW), das als einziges in ganz Deutschland berufsbildende Schulen in das Schulsystem integriert hat. In Kooperation mit der öffentlichen Ganztagsschule Lotte können Schüler ihre Vollzeitschulpflicht erfüllen und den einfachen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10A erlangen. Daneben wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10B angeboten, dieser entspricht der Fachoberschulreife, entweder mit oder ohne Qualifikationsvermerk. Das Internat bietet aber auch die Möglichkeit der Nachqualifizierung und damit eine sehr interessante Alternative für alle diejenigen, die ihre Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben, aber keinen Abschluss besitzen. In einem Jahr kann man sich dann auf die Prüfung zum Hauptschulabschluss nach Klasse 9 mit Hilfe des Internats vorbereiten.