Hauptschulabschlüsse

In den meisten Bundesländern kann man an den allgemeinbildenden Schulen neben dem normalen Hauptschulabschluss auch noch einen qualifizierenden Hauptschulabschluss oder erweiterten Hauptschulabschluss erlangen. Alle haben gemeinsam, dass es sich hierbei um einen zusätzlichen Abschluss handelt, der die beruflichen Perspektiven verbessert und den Besuch weiterführender Schulen (z.B. Realschule, berufsbildende Schule) ermöglicht.

Wertigkeit der Hauptschulabschlüsse

Von der Wertigkeit her liegt ein erweiterter Hauptschulabschluss unterhalb des mittleren Schulabschlusses, jedoch über einem qualifizierenden, dieser wiederum über dem einfachen, Hauptschulabschluss. Die unterschiedlichen Namen und Anforderungsprofile kommen dadurch zustande, dass die Bundesländer über die Bildungspolitik selbst bestimmen können und daher jeweils eigene Richtlinien festlegen.

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Der qualifizierende Hauptschulabschluss kann in den Bundesländern Thüringen, Hessen, Bayern, Bremen Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt in der neunten Klasse erworben werden. Es handelt sich hierbei um eine „besondere Leistungsfeststellung“. Die Prüfung ist freiwillig und kann auch von Schülern des Gymnasiums bzw. der Realschule absolviert werden. Wer diese Prüfungen mit einem bestimmten Notendurchschnitt abschließt, kann anschließend die zehnte Klasse besuchen und hat so die Möglichkeit, den Realschulabschluss zu machen.

Erweiterter Hauptschulabschluss

Der erweiterte Hauptschulabschluss wird in den Bundesländern Berlin, Brandenburg oder Bremen, in der Regel nach der zehnten Klasse, erworben. Er berechtigt dazu, weiterführende Schulen, wie die Berufsfachschule unter bestimmten Zugangsvoraussetzungen, zu besuchen. Ein anderer Name für diesen Abschluss ist „erweiterte Berufsbildungsreife“. Im Gegensatz zum qualifizierenden Hauptschulabschluss erhält der Schüler seinen erweiterten Hauptschulabschluss in den meisten Ländern ohne zusätzliche Prüfung. Ausschlaggebend für den Erwerb des Abschlusses ist der Notendurchschnitt.

Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht

In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen müssen die Schüler mindestens 10 Schulbesuchsjahre nachweisen, ehe sie von einer allgemeinbildenden Schule (SEK I) abgehen dürfen. Wiederholt man dort also kein Schuljahr, geht man bei entsprechenden Leistungen meist mit einem erweiterten Hauptschulabschluss oder dem mittleren Schulabschluss von der Schule ab, um anschließend bspw. eine Ausbildung zu machen oder eine berufsbildende bzw. weiterführende Schule zu besuchen und damit die Berufsschulpflicht zu erfüllen.

Hauptschulabschluss Erwerb im Zweiten Bildungsweg

Die beschriebenen Abschlüsse können in den meisten Bundesländern auch über den Zweiten Bildungsweg (Erwachsenenbildung) erworben werden. Die zu erwerbenden Abschlüsse sind, wie bei den allgemeinbildenden Schulen, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während die Vorbereitung an verschiedenen Bildungsinstitutionen oder im Selbststudium erfolgen kann, muss die Abschlussprüfung nicht selten durch eine Externenprüfung erworben werden. Der Vorteil bei diesem Weg liegt darin, dass die Abschlusswilligen bei Bildungsinstitutionen, wie der Abendhauptschule, ihren Beruf weiterhin ausüben können.