Berufsfachschule

Die Berufsfachschule ist eine Einrichtung der beruflichen Ausbildung, die auch schulische Abschlüsse, wie beispielsweise den Hauptschulabschluss, vermittelt. Dem Schüler werden in einer Berufsfachschule fachbezogenes Wissen in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen vermittelt. Bildungsgänge in Vollzeitform dauern in der Regel mindestens ein Jahr, entsprechende Teilzeitformen länger. Berufsfachschulen, die lediglich eine berufsfachliche Grundbildung und unter bestimmten Voraussetzungen SEK I-Abschlüsse vermitteln, dauern ein Jahr.

Berufsfachschule vs. Berufsgrundbildungsjahr

Die Berufsfachschule sollte nicht mit dem Berufsgrundbildungsjahr verwechselt werden. Während das Berufsgrundbildungsjahr nämlich berufsübergreifendes Wissen vermittelt, verfolgt die Berufsfachschule das Ziel, ein einziges Berufsfeld zu erlernen. Im Gegensatz zum dualen Ausbildungssystem, findet hier die Ausbildung ausschließlich in der Schule statt. Sie wird daher auch berufliche Vollzeitschule genannt.

Hauptschulabschluss an der Berufsfachschule

Die einzelnen Aufnahme- und Abschlussbedingungen für Personen ohne Schulabschluss sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und können in der jeweiligen Verordnung für berufsbildende Schulen nachgelesen werden. Die Rahmenrichtlinien findet man hingegen in der Rahmenvereinbarung für Berufsfachschulen der KMK.

Berufsfachschule Hauptschulabschluss in Sachsen

In Sachsen z.B. gibt es die Möglichkeit, an einer sogenannten einjährigen Berufsfachschule den Hauptschulabschluss zu erwerben. Dabei werden die Fachrichtungen Wirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung, Technik und Gastronomie angeboten. Als Grundvoraussetzung für die Aufnahme an der Berufsfachschule muss der Schüler mindestens neun Jahre die Schule besucht und dabei die achte Klasse erfolgreich absolviert haben. Darüber hinaus muss er noch schulpflichtig sein. Eine Aufnahme- und Abschlussprüfung wird nicht durchgeführt. Um den Bildungslehrgang erfolgreich zu bestehen, müssen die Noten in allen Fächern mindestens ausreichend sein (inklusive Ausgleichsregelungen). Ist dies am Ende des Bildungslehrganges der Fall, hat der Schüler in Sachsen den Hauptschulabschluss erworben.